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Wolaris’ heiße TippsAlles um Ihren Ofen

An dieser Stelle finden Sie künftig hilfreiche Tipps rund ums Thema Kaminöfen, bzw. in den wärmeren Monaten Wissenswertes für Grillfans. Also schauen Sie immer wieder mal rein.

Presseinformation

Kein Verbot von Einzelraumfeuerstätten!

Richtlinien, Verordnungen und Gesetze-kaum mehr vergeht ein Tag ohne irgendwelche neuen ordnungspolitischen  Maßnahmen und Berichte darüber. Viele Gesetzesänderungen wurden auf den Weg gebracht, die für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema "Heizen" sorgen. Viele Menschen sind ratlos.

Unterschiedliche Gesetze wie z. B. Gebäudeenergiegesetz (GRG) und die regelmäßige Austausch- oder Nachrüstpflicht werden vermischt, Schlagzeilen daraus formuliert, die zwar Aufmerksamkeit erringen, aber um so mehr verwirren. Viele Verbraucher meinen, Einzelraumfeuerstätten wie z. B. Kaminöfen seien ab 2024 verboten. Das ist absolut nicht der Fall!

FEUERSTÄTTEN DÜRFEN WEITERHIN BETRIEBEN UND NEU INSTALLIERT WERDEN!

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik weist darauf hin, es gibt kein Verbot für den Einbau einer Einzelraumfeuerstätte oder den Bau eines Kachelofens. Weder jetzt noch ab 2024!

Die GEG betrifft erst einmal nur Heizungsanlagen. Auch bezüglich Emissionsanforderung gibt es keine neue Gesetzgebung.

Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot zum Einbau von Einzelraumfeuerstätten! Jeder kann sich nach vorheriger Abstimmung mit seinem Schornsteinfeger weiterhin eine Wohnraumfeuerstätte in Verbindung mit einem Schornstein
(welcher nachgerüstet werden kann) anschaffen.

Betreiber müssen sich weiterhin an die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV halten Diese besagt, dass bis Ende 2024 veralteten Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn Sie den verschärften Anforderungen nicht entsprechen

Thomas Schnabel vom HKI Industrieverband eV.

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